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Patienten Behandlung Zahnärztliche Untersuchung und Diagnosestellung

Untersuchung und Diagnose

Vor jeder Behandlung steht die Diagnose, denn zuerst muss der Zahnarzt herausfinden, in welchem Zustand Gebiss und Mundhöhle sind und was eventuell behandelt werden muss. Dafür verfügt er über eine Fülle von Möglichkeiten, Gebiss und Mundhöhle eines Patienten zu untersuchen – von Sonde und Spiegel bis zum High-Tech-Röntgengerät.

Für einen Patienten scheint es, als ob der Zahnarzt nur mit seinen Instrumenten in seinem Gebiss „herumstochert“. Aber der Zahnarzt prüft dabei eine Vielzahl von Einzelheiten und hält die Ergebnisse dieser Prüfung – den „Befund“ – pflichtgemäß schriftlich in einem Gebissschema fest.

Noch Leben im Zahn?

So untersucht er den Zustand der Zähne und des Zahnfleisches, der Zunge, des Gaumens und der Mundhöhle und beurteilt, ob etwa durch mangelnden Speichelfluss Probleme auftreten. Die Sonde hilft, die Festigkeit des Zahnschmelzes sowie Stabilität und Sitz etwaiger Füllungen zu prüfen, während der Spiegel einen Blick auf die sonst unsichtbaren Seiten der Zähne gestattet. Ganz wichtig dabei ist die Untersuchung der Mundhygiene – etwa, ob die Zähne Beläge (Plaque) haben, in denen sich Bakterien tummeln.

Hat der Zahnarzt Zweifel, ob Blutgefäße und Nerven in der Zahnhöhle (Pulpa) noch intakt sind, macht er eine Vitalitätsprobe. Dazu bringt er etwas Kaltes, zum Beispiel Trockeneis (eiskalter Kohlendioxid-Schnee), an den Zahn. Lebt der Zahn, spüren Sie das rasch.

Frühwarnhinweise auf Krankheiten

Eventuell hält der Zahnarzt nach Sichtkontrolle und Vitalitätstest noch weitere Untersuchungen für nötig, zum Beispiel eine Röntgenaufnahme oder eine Bisskontrolle.

Eine ausführliche Diagnostik ist außerordentlich wichtig, auch wenn vielleicht nur ein einziger Zahn schmerzt. Denn dabei kann der Zahnarzt so manche Krankheit im Frühstadium erkennen, etwa Karies (Zahnfäule), Zahnfleischentzündung (Gingivitis), Zahnbettentzündung (Parodontitis) oder andere Probleme des Zahnhalteapparats oder auch Kaustörungen. Aufgrund der Diagnostik ergibt sich ein Befund, der zur Grundlage wird für die nötige Behandlung, die der Zahnarzt nun mit Ihnen besprechen wird.

 


Weitere Informationen zu "Zahnärztliche Untersuchung und Diagnosestellung":

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