Statt einen Zahn vollständig zu überkronen, kann man eventuell auch nur den sichtbaren Teil verschönern. Das geschieht mit einer hauchdünnen zahnfarbenen Keramikschale, einem Veneer. Dieses englische Wort bedeutet Furnier oder Fassade. Solche Veneers überdecken etwa hässliche Verfärbungen, Risse, abgebrochene Stücke und kleinere Fehlstellungen. Man kann sie aber auch benutzen, um etwa zu kurze Zähne künstlich zu verlängern oder um Zahnabstände gleichmäßiger zu gestalten. Allerdings sind kosmetische Verschönerungen reine Privatleitungen, d.h. der Patient bekommt hierzu keinen Zuschuss von seiner gesetzlichen Krankenkasse.
Zum Einsetzen von Veneers sind mehrere Sitzungen auf dem Behandlungsstuhl nötig. Zunächst. beschleift der Zahnarzt die für Veneers vorgesehenen Zähne ganz leicht, um später die Haftung der Verblendschalen zu verbessern. Danach erfolgt die Abformung (siehe unter „Kronen“). Schließlich wird der Zahnarzt mit dem Patienten gemeinsam durch Vergleich mit den Nachbarzähnen die Farbe der Veneers festlegen. Der beschliffene Zahn wird eventuell durch ein Provisorium aus Kunststoff geschützt.
Binnen einiger Tage fertigt ein Zahntechniker mithilfe des Abdrucks die Veneers. In einer zweiten Sitzung passt der Zahnarzt dann diese Veneers an und verklebt sie fest mit dem Zahn. Bei guter Pflege überdauern sie etwa zehn Jahre, oft auch länger.