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Zweitmeinung: Kompetenter Rat vom unabhängigen Fachmann

In der allgemeinen Patientenberatung werden Fragen zur Zahnmedizin und zur Mundgesundheit generell beantwortet. Zu erreichen ist die kostenfreie Hotline unter

Tel. 0800/4747800
jeweils mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr

(Außer an Feiertagen oder während der Schulferien in Baden-Württemberg)

Die voraussetzende Bedingung beim Einholen einer Zweitmeinung ist dagegen das Vorliegen einer konkreten Behandlungs- und/ oder Honorarplanung des Zahnarztes.

Der Zweitmeinungs-Zahnarzt erläutert diese Planung, beantwortet die damit verbundenen Fragen der Patientin oder des Patienten und zeigt eventuelle Alternativen zur Behandlungsplanung auf.

Die Vorteile:
Zweitmeinungs-Zahnärzte werden von den zahnärztlichen Körperschaften in Baden-Württemberg bestellt. Somit hat der Patient die Gewissheit, dass sehr erfahrene Zahnärzte die Zweitmeinung abgeben.

Anlaufstellen:
Zentrale Anlaufstellen für Patienten sind die Patientenberatungsstellen der vier Zahnärztehäuser in Stuttgart, Tübingen, Mannheim und Freiburg. Diese nehmen Anfragen entgegen und leiten die Patienten an die dafür zuständigen Stellen weiter. Entweder finden die individuellen Patientenberatungen in den Zahnärztehäusern oder in den Praxen der Zweitmeinungs-Zahnärzte statt.

Regierungsbezirk Freiburg
Zahnärztehaus
Merzhauser Str. 114-116
79100 Freiburg
Tel. 0761/4506-352

Regierungsbezirk Karlsruhe
Zahnärztehaus
Joseph-Meyer-Str. 8-10
68167 Mannheim
Tel. 0621/38000-173

Regierungsbezirk Stuttgart
Zahnärztehaus
Engstlatter Weg 14
70567 Stuttgart
Tel. 0711/7877-260, -261, -262

Regierungsbezirk Tübingen
Zahnärztehaus
Bismarckstr. 96
72072 Tübingen
Tel. 07071/911-240

 


Weitere Informationen:


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