Patientenfragen und Antworten:
Frage:
Im März 2002 wurde am Zahn Nr. 16 eine einflächige Füllung angebracht (Geb.-Nr. 215MKF Dentinadhäsive Rekonstruktion der Füll., einflächig für MKV). Ende Januar 2003 wurde nach Röntgendiagnose am selben Zahn Nr. 16 eine zweiflächige Füllung (216MKF Dentinadhäsive Rekonstruktion der Füll., zweiflächig für MKV) eingebracht. Mir ist nicht einleuchtend, daß nach einem Zeitraum von nicht mal 11 Monaten durch Röntgen die Notwendigkeit erkennbar ist, daß eine erneute Behandlung desselben Zahnes (mit einer zweiflächigen Füllung) notwendig ist. Drum habe ich folgende Frage: Woran kann das liegen?
Antwort:
Es ist davon auszugehen, daß im März 2002 eine Füllung auf der Kaufläche gelegt wurde. Wenn nun im Januar 2003 auf dem Röntgenbild eine neue Karies im Bereich der Zahnzwischenräume sich darstellt, die durchaus im März 2002 noch nicht vorhanden war, ist der Zahnarzt dazu angehalten, diese neue Karies zu behandeln. In den Bereich des Zahnzwischenraumes kommt er aber nur von oben, also von der Kaufläche her - und damit haben Sie eine 2-flächige neue Füllung, die mit der "alten" Füllung nichts zu tun haben muß. In der Kunststoff-Füllungstechnik ist man bestrebt, möglichst minimal invasiv zu arbeiten, d.h. möglichst wenig Zahnsubstanz zu "opfern". Lassen Sie sich auch von Ihrem Zahnarzt dazu aufklären.
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