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Koalition einig: Krankenkassenbeiträge zukünftig voll absetzbar

Die Krankenkassenbeiträge werden im kommenden Jahr vermutlich steigen, aber wenigstens kann man einen Teil des Geldes vom Fiskus zurückholen. Denn ab 2010 werden privat- und gesetzlich Versicherte voraussichtlich ihre Beiträge für die Krankenversicherung von der Steuer absetzen können. Damit werden die Bürger jährlich um etwa 9,5 Milliarden Euro entlastet. Auf diese Regelung einigten sich laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 27. Mai die Fraktionschefs von SPD und Union, Peter Struck und Volker Kauder. In einigen Tagen soll der Bundestag über den Entwurf zum „Bürgerentlastungsgesetz“ beschließen. Ziel ist dabei, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig vollständig aus unversteuertem Einkommen gezahlt werden können.

Auf diese Idee sind die Finanzminister natürlich nicht von selbst gekommen. Auslöser der Steuersenkung ist vielmehr ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2008. Danach, so hatten die Karlsruher Richter geurteilt, zählt eine Grundversicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit ebenso zum Existenzminimum wie der Kauf von Kleidung und Nahrung (Aktenzeichen 2 BvL 1/06). Der Beitrag dafür müsse ab 1. Januar 2010 steuerfrei bleiben.

Auch privat Versicherte können zukünftig ihre Beiträge geltend machen. Das gilt allerdings nur für die Basisversicherung, nicht für zusätzliche Beiträge, etwa zur Chefarztbehandlung. Dennoch profitieren privat Versicherte von der neuen Regelung in besonderem Maße. Denn sie müssen ja – anders als gesetzlich Versicherte – auch ihre Kinder zusätzlich versichern und können diese Beiträge nun ebenfalls steuerlich absetzen.

Mit der neuen Regelung soll der absetzbare Höchstbetrag für Arbeitnehmer von bisher 1.500 auf 1.900 Euro steigen. Selbstständige können sogar 2.800 Euro (bisher 2.400 Euro) absetzen. Für Verheiratete soll jeweils der doppelte Betrag gelten.

Allerdings reichen die Freibeträge selbst für Normalverdiener nicht. Sie dürfen daher zukünftig die tatsächlichen Kosten der Kranken- und Pflegeversicherungen vollständig absetzen. Schöpfen andererseits Geringverdiener die Freibeträge nicht aus, dürfen sie noch andere Versicherungsbeiträge – etwa Haftpflicht- oder Unfallversicherung – hinzunehmen, bis der Freibetrag erreicht ist.

Nach Expertenschätzungen, so rechnet die Süddeutsche Zeitung vor, könne ein lediger Arbeitnehmer mit 3.600 Euro Monatseinkommen etwa 600 Euro Steuerersparnis im Jahr erwarten. Für Selbstständige sei die Ersparnis sogar weit höher, je nach Tarif mehr als 2.000 Euro.

(Quelle: Meldungen, KZV BW)



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