Narkoseleistungen bei Zahnbehandlungen von Kindern und Menschen mit Behinderung sind ab dem 1. Juli wieder zu vernünftigen Konditionen planbar. Denn ab diesem Termin werden die dem Regelleistungsvolumen unterliegenden Narkoseleistungen vorerst wieder aus dem Budget herausgenommen, das seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt. Damit haben der Bundesverband der Kinderzahnärzte (BuKiZ), die Deutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (DKG) und der Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) mit ihren gemeinsamen Protesten einen Teilerfolg erzielt.
Nötig geworden war dieser Protest durch einen Beschluss des Bewertungsausschusses. Dieses Gremium, das mit Vertretern der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen besetzt ist, erstellt auf der gesetzlichen Grundlage des Fünften Sozialgesetzbuches die Gebührenverzeichnisse, nach denen die Vertragszahnärzte Leistungen gegenüber den Krankenkassen abrechnen können. Zum 1. Januar 2009 hatte dieses Gremium nun beschlossen, Regelleistungsvolumina (RLV) für Vertragszahnärzte einzuführen. Von dieser Regelung sind auch die Anästhesisten betroffen, denn die RLV gelten ebenso für die Abrechnung von Narkosen bei zahnärztlichen Leistungen. Das wiederum führte dazu, dass es für solche ambulanten Narkosen kaum noch Honorar gibt: Nur einen Basistarif von etwa 29 bis 49 Euro pro Narkose, unabhängig von deren Dauer. Und mit diesem Geld muss der Anästhesist auch noch Materialkosten von mindestens 15 bis 25 Euro und das Gehalt einer Anästhesieschwester bestreiten. „Bei einem solchen Honorar muss er noch Geld mitbringen und bekommt nichts heraus“, zitiert die „Sächsische Zeitung“ vom 25. Mai den Vizepräsidenten der Sächsischen Zahnärztekammer, Thomas Breyer.
Insbesondere die Kinderzahnärzte bekamen prompt Probleme, überhaupt noch Anästhesisten für ihre kleinen Patienten zu finden. Immerhin leiden bis zu 15 Prozent der Kleinkinder in Deutschland an schweren Zahnproblemen, die oftmals ohne ambulante Narkosen nicht behoben werden können. Betroffen sind rund 70.000 Kinder pro Geburtsjahrgang. Teils wurden die Kinder daher stationär in Unikliniken behandelt; manche Zahnärzte legten auch mehrere Operationen auf einen Tag, damit der Anästhesist mehr verdienen konnte. Schon im Vorfeld hatte Drs. Johanna Kant, die Präsidentin des BuKiZ, gewarnt: „Wenn die Anästhesisten nicht fair honoriert werden und bei jeder Narkose draufzahlen müssen, werden die Termine knapp.“ Bereits jetzt gebe es lange Wartelisten. „Wenn Krankenkassen Kosten für Nordic-Walking-Kurse und Ähnliches erstatten, sollte es dem mündigen Patienten auch erlaubt sein, eine Kostenübernahme für die Narkosebehandlung seines Kindes bei seiner Kasse zu beantragen und auch zu bekommen.“
Die Proteste zeigten schließlich Wirkung. Im April setzten sich KBV und GKV-Spitzenverband zusammen und beschlossen die Nachbesserungen, die nun zum 1. Juli in Kraft treten. „Das ist ein wichtiger Zwischenschritt“, kommentierte Drs. Kant diesen Beschluss. Die Versorgung von Kleinkindern mit schweren kariösen Gebisszerstörungen und erblichen Zahnkrankheiten, aber auch von extrem ängstlichen und behinderten Kindern lasse sich nun wieder sicherstellen.
Allerdings sei es darüber hinaus notwendig, die Honorierung sämtlicher ambulanter Narkosen zu vereinheitlichen, damit die Anästhesisten den Zahnärzten ausreichend Leistungen anbieten könnten. Immerhin gebe es zurzeit Wartezeiten von mehreren Monaten für Anästhesieleistungen in der zahnärztlichen Behandlung. „Das ist unzumutbar für unsere Patienten. In den meisten Fällen muss schnell behandelt werden, um irreparable Schäden für Gebiss und Kiefer und damit auch hohe Folgekosten für die Solidargemeinschaft zu vermeiden. Ausgerechnet Kinder und behinderte Patienten dürfen nicht die Leidtragenden des Gesundheitssparkurses sein.“
Schließlich heißt es in der UN-Kinderrechtskonvention: „Kinder haben ein Grundrecht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit.“
(Quelle: KZV BW)