Gleich mehrere Krankenkassen haben angekündigt, in den nächsten Monaten Zusatzbeiträge erheben zu wollen. Dazu gehören die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) mit mehr als 4 Millionen Mitgliedern (ab Februar), die Deutsche BKK (ab März), die BKK Gesundheit (ab Februar/März), die KKH-Allianz (bis Juli), die ktp-BKK und Novartis (ab April) sowie die BKK Westfalen-Lippe (ab Februar). Weitere Kassen, etwa die BKK für Heilberufe und die BKK des Axel Springer Verlages, werden voraussichtlich folgen. Bis Jahresende werden, so vermuten die Kassenverbände, die meisten der 169 gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge einfordern.
Mit diesem gemeinsamen Schritt haben sich die betreffenden Krankenkassen Kritik von höchster Stelle eingehandelt: Laut einem Bericht des „Handelsblattes“ zeigte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel verärgert, nachdem auch schon Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner gegenüber der Presse erklärt hatte, die Erhebung bereits Anfang Februar sei zu plötzlich und damit rechtswidrig.
So habe Merkel in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion angekündigt, man werde sich genau anschauen, was die Kassen da machten, berichtete die Zeitung unter Berufung auf Teilnehmer der Sitzung. „In anderen Fällen wäre das ein Fall für das Kartellamt", so der Kommentar der Bundeskanzlerin. Dabei bemängelte sie vor allem, dass gleich mehrere Kassen von dieser Möglichkeit Gebrauch machten, den Versicherten zusätzlich zur Kasse zu bitten, obwohl die Situation der Kassen, vor allem ihre Rücklagen, sehr unterschiedlich seien.
Auch Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) kam nicht ungeschoren davon: Es habe keinen Sinn, immer wieder mit Vorschlägen für die Einführung einer Kopfpauschale voranzupreschen, sagte Merkel vor Fraktionsmitgliedern und verwies auf die ab 2011 geltende Schuldenbremse: Herr Rösler solle mal schauen, wie er das haushaltsneutral hinbekomme.
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) will laut der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ prüfen lassen, wie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf Krankenkassen ausgeweitet werden könne. Damit könnte das Kartellamt Beitragserhöhungen überwachen und bei Preisabsprachen untersagen. Tatsächlich hat die Behörde bereits die angekündigten Beitragserhebungen durch acht gesetzliche Krankenkassen im Blick. „Wir beschäftigen uns mit dem Vorgang", stellte ein Sprecher der Behörde gegenüber den „Stuttgarter Nachrichten" und der „Kölnischen Rundschau" klar. Dem Kartellamt lägen mehrere Beschwerden von Verbrauchern vor, die nun geprüft würden. Denn grundsätzlich hätten Krankenkassen als Unternehmen zu gelten und unterlägen mit einigen Ausnahmen dem Kartellrecht.
Inzwischen werden bereits Überlegungen angestellt, wie Bezieher niedriger Einkommen und Hartz-IV-Empfänger vor Nachteilen im Zusammenhang mit den Zusatzbeiträgen geschützt werden können. Denn der Zusatzobolus kann von der Steuer abgesetzt werden, was aber nur denen zugute kommt, die nennenswert Steuern bezahlen. „Bild“ berichtete mit Berufung auf Regierungskreise, dass der Bund möglicherweise die erhobenen Zusatzbeiträge für Bezieher von Hartz IV übernehmen werde, falls die Krankenkassen flächendeckend zur Kasse bitten würden, was einen kostensparenden Wechsel der Kasse unmöglich mache. Dies könne den Bund nach Schätzungen des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) in Bonn rund 300 Millionen Euro im Jahr zusätzlich kosten.
Die Erhebung von Zusatzbeiträgen wird nicht ohne beträchtlichen bürokratischen Aufwand ablaufen, insbesondere bei Zahlungsunwilligkeit der Versicherten, vermuten Experten. Weil der Zusatzbeitrag Teil des Kassenbeitrags ist, besteht für die Kassenmitglieder Zahlungspflicht. Der Zusatzbeitrag wird dagegen nicht für die kostenfrei mitversicherten Kinder und nichtberufstätigen Ehegatten erhoben. Wer nicht zahlt, wird kostenpflichtig gemahnt, Inkassounternehmen treiben gegebenenfalls das Geld ein.
Für die gesetzliche Versicherung sind die Beiträge ein Systembruch, erläuterte die FAZ in ihrer Ausgabe vom 26. Januar. Erstmals werde Geld nicht vom Arbeitgeber von Lohn und Gehalt abgezogen oder als Steuergeld an den Gesundheitsfonds überwiesen. Stattdessen müssten die Kassen mit allen Mitgliedern einzelne Finanzbeziehungen aufnehmen, also Konten aufbauen und pflegen, die Mitglieder anschreiben, das Inkasso überwachen. Die Kassen, die dies immer abgelehnt hätten, schätzten die Verwaltungskosten auf 1 Milliarde Euro im Jahr; 2 der 8 Euro Zusatzbeitrag im Monat müssten allein für Bürokratiekosten aufgewandt werden.
(Quelle: KZV BW)