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Patienten Nachrichten

Datenpanne bei Krankenkasse: Sicherheitsvorkehrungen nicht ausreichend

Wie wahrscheinlich ist es, dass Krankheitsdaten, von denen nur der Patient, sein Arzt und die Krankenkasse Kenntnis haben sollten, von anderen „Interessenten“ abgerufen werden können? Dass dies nicht abwegig ist, zeigt eine Datenpanne bei der BKK Gesundheit, der mit 1,5 Millionen Versicherten größten deutschen Betriebskrankenkasse. Wie die Kasse nach einem Bericht des „Handelsblatts“ vom 12. Februar einräumte, sei den Mitarbeitern eines externen Telefondienstleisters ein zu weitreichender Zugriff auf Datensätze gewährt worden. Ein anonymer Anrufer habe in der Folgezeit wiederholt versucht, die Kasse zu erpressen, die ihrerseits Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt erstattete.

Die BKK Gesundheit vermutet hinter dem Anrufer einen Mitarbeiter der Firma, die wiederum von dem Dienstleister der Krankenkasse beauftragt worden war, die 24-Stunden-Telefon-Hotline des Unternehmens in Spitzenzeiten oder in der Nacht zu betreuen, erläuterte die Zeitung weiter. Dafür hätten die Mitarbeiter über eine Kennung Zugang zu Krankendaten gehabt. Nach einem Beitrag des TV-Magazins „Kontraste“ seien dabei medizinische Daten heruntergeladen oder kopiert worden.

Seit Bekanntwerden des Sicherheitslecks überprüfen Vertreter der Bundesdatenschutzbeauftragten die Schutzvorkehrungen bei der Kasse. Wie der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar in „Kontraste“ ausführte, sei bei der Krankenkasse offensichtlich beim Schutz personenbezogener Daten vieles versäumt worden. Ein so leichtfertiger Umgang mit Sozialdaten sei ihm noch nicht untergekommen.

Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU) forderte laut Medienberichten einen besseren Schutz von Krankendaten: „Der Gesetzgeber ist dringend gefordert, bestehende Lücken beim Schutz hochsensibler Daten zu schließen.“ Ein fahrlässiger Umgang mit Daten sei heute für die Kassen ohne jedes Risiko, weil ihnen kein Bußgeld drohe.

(Quelle: KZV BW)

 

 



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