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Landflucht: Gesundheitsminister Rösler stößt Diskussion über Ärztemangel an

In ländlichen Regionen wird sich der Ärztemangel zunehmend zum Problem entwickeln – daran gibt es angesichts der demografischen Entwicklung keinen Zweifel. Uneins sind sich Politiker und Ärzteschaft aber über geeignete Strategien, die regionale medizinische Versorgung besser zu organisieren. Gegenüber der „Financial Times Deutschland“ (FTD) kündigte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler jetzt eine Lockerung der Vorgaben an. „Die heutigen Regelungen sind zu starr“, wird er in der FTD vom 8. April zitiert. Künftig solle sich der Bedarf an niedergelassenen Ärzten in einem Bezirk nicht mehr zwingend an den Stadt- und Landkreisgrenzen ausrichten, sondern flexibel errechnet werden können.

Bereits wenige Tage zuvor war Rösler mit dem Vorschlag an die Öffentlichkeit gegangen, dem ländlichen Ärztemangel über die Studienplatzvergabe zu begegnen. Das könnte seiner Ansicht nach so aussehen, dass angehende Mediziner künftig bevorzugt einen Studienplatz erhalten, wenn sie sich verpflichten, einige ihrer späteren Berufsjahre als Landarzt zu verbringen. Entscheidend sei aber ein Bündel von Maßnahmen, erläuterte Rösler im „ZDF-Morgenmagazin“. Dazu gehörten auch mehr Studienplätze. „Geld allein wird das Problem nicht lösen“, entgegnete er auf Kritik von Seiten der Opposition und einiger Ärztevertreter.

„Wenn der Facharzt in der Stadt mehr verdient als der Hausarzt auf dem Land, nutzen auch neue Auswahlverfahren und Quoten nichts“, hatte etwa SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach Röslers Vorstoß in der „Passauer Neuen Presse“ kommentiert. Auch der Deutsche Hausärzteverband sieht in den finanziellen Aspekten das Hauptproblem. Ein angehender Hausarzt müsse kalkulieren können, wie viel Geld er bekomme, um das Wagnis einer Praxisgründung auf dem Land einzugehen, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt gegenüber der „Frankfurter Rundschau“. „Er muss wissen, ob das Honorar reicht, mit weiteren Ärzten eine Gemeinschaftspraxis eröffnen zu können, um gegebenenfalls auch tausend Patienten oder mehr versorgen zu können.“

Einen weiteren Aspekt führte Frank Ulrich Montgomery, der Vizepräsident der Bundesärztekammer an: „Man muss auch die Frage stellen, ob wir uns wirklich leisten können, dass 40 Prozent derjenigen, die das Medizinstudium anfangen, am Ende nicht in der Medizin arbeiten wollen.“ Eine Abschaffung der Zulassungsbeschränkung für das Medizinstudium lehnte er gegenüber dem „Deutschlandfunk“ ab, plädierte aber für „bessere Auswahlkriterien für junge Leute“.

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) begrüßte es ausdrücklich, dass sich der Bundesgesundheitsminister des Problems der medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten annimmt. Bei der zahnärztlichen Versorgung im ländlichen Raum zeichneten sich für die wohnortnahe Patientenbetreuung in den neuen Bundesländern angesichts der ungünstigen Altersstruktur der Zahnärzte ähnliche Risiken ab wie im ärztlichen Bereich, so der KZBV-Vorsitzende Dr. Jürgen Fedderwitz. Die zahnärztliche Betreuung müsse langfristig durch die richtigen Rahmenbedingungen für die Praxen gesichert werden. Dabei werde es nach Fedderwitz’ Ansicht nicht ausreichen, die Voraussetzungen für den Einstieg in den Beruf durch eine Aufhebung des Numerus Clausus oder Subventionen bei der Praxisgründung zu verbessern. „Bei den derzeitigen Kapazitäten der Universitäten könne man ohne Verlust an Qualität ohnehin nicht deutlich mehr Studenten ausbilden."

Auch die CDU meldete sich zu Wort: Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn, schlug eine bessere Verzahnung von Praxis- und Klinikangeboten insbesondere in schlechter versorgten Gebieten vor, wie die FTD weiter berichtete. In der Versorgungsplanung könnten ambulante Angebote von Krankenhäusern berücksichtigt werden, die auch an Wochenenden reguläre Notdienste übernehmen könnten, um die wenigen Hausärzte in einer Region zu entlasten. Umgekehrt müssten aber Krankenhäuser ihre Ausbaupläne für ambulante Behandlungen mit dem Angebot niedergelassener Fachärzte abstimmen. Zudem sollten gleiche Leistungen künftig auch gleich vergütet werden – unabhängig davon, wo sie erbracht würden.

Im Interview mit der FAZ am 4. April hatte auch Rösler zur Aufhebung der Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung Stellung genommen. Es mache Sinn, so der Gesundheitsminister, wenn eine echte Partnerschaft zwischen Praxen und Kliniken entstünde. „Man muss aber aufpassen, dass Kliniken, die gegenüber Einzelärzten finanziell klar im Vorteil sind, sich die Rosinen herauspicken und sich in erster Linie dort engagieren, wo sie Geld verdienen können. Noch extremer empfinde ich die Sorge, wenn sich Kapitalgesellschaften in der ambulanten Versorgung engagieren.“ Medizinische Zentren, in denen am Ende nicht Ärzte, sondern Betriebswirtschaftler das Sagen hätten, seien nicht im Interesse der Patienten. Reines Renditestreben sei mit einer ethischen Gesundheitsversorgung nicht zu vereinbaren. 

(Quelle: KZV BW)

 

 



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