Strahlend weiße Zähne sind seit Jahrhunderten ein begehrtes Schönheitsideal. Heute kann man in vielen Fällen diesen Wunsch erfüllen und auch verfärbte Zähne wirkungsvoll und dennoch schonend aufhellen. Freilich fällt diese Behandlung für die Krankenkassen unter "Kosmetik" und wird daher nicht übernommen.
Zahnaufhellung oder "Bleaching" (so die englische Bezeichnung) kommt dann zum Einsatz, wenn die Verfärbungen nicht nur äußerlich liegen – dann können sie durch Putzen notfalls mit Spezialzahnpasten entfernt werden – sondern in die Zahnsubstanz eingelagert sind. Das kann verschiedene Ursachen haben: Bestimmte Medikamente, Karies oder das Alter bewirken Verfärbungen von innen her. Tee, Kaffee, Nikotin oder Rotwein lassen Farbstoffe von außen her in den Zahnschmelz eindringen.
Die Bleichmittel enthalten meist chemisch bleichende Stoffe, etwa Wasserstoffperoxid oder Substanzen, die dieses Bleichmittel freisetzen, dazu noch Geschmacks- und Füllstoffe und eventuell Fluoride. Zur Anwendung bieten sich verschiedene Möglichkeiten an.
- Beim Chairside-Bleaching (engl.: Bleichen auf dem Behandlungsstuhl) lässt der Zahnarzt eine Bleichlösung auf die Zähne einwirken. Sie kann wegen der fachkundigen Handhabung recht konzentriert sein, wirkt daher vergleichsweise rasch und beseitigt auch tiefer gehende Verfärbungen. Der Patient kann während der Prozedur im Behandlungsstuhl sitzen bleiben.
- Beim "In Office-Bleaching" hält eine spezielle Schiene das Bleichmittel an den Zähnen fest. Der Patient kann während des Bleichvorgangs im Wartezimmer Platz nehmen.
- "Home-Bleaching" führt der Patient selbstständig zu Hause aus. Auch hier fertigt der Zahnarzt zunächst eine genau passende Schiene an, die auf die Zähne aufgesetzt werden kann und das Bleichmittel trägt. Die angewendeten Bleichmittel dürfen allerdings nicht zu konzentriert sein und müssen daher mehrere Tage lang jeweils einige Stunden – etwa über Nacht – einwirken.
- Schließlich gibt es noch diverse preisgünstigere Methoden mit Bleichmitteln aus Apotheke, Drogerie, Supermarkt oder Versandhandel. Sie sind zum Beispiel auf Streifen aufgebracht, die man zeitweise auf die Zähne legt. Allerdings sind nach den Untersuchungen der Stiftung Warentest nicht alle Mittel uneingeschränkt zu empfehlen.
Mit den modernen Bleichverfahren lassen sich viele Verfärbungen gut beseitigen. Der Zahnarzt kann sogar tote Zähne von innen her aufhellen. Die Wirkung hält in der Regel mehrere Monate oder sogar Jahre an. Schäden an Zähnen und Zahnfleisch sind nach neuesten Untersuchungen bei sachgemäßer Anwendung nicht zu befürchten.
Grundsätzlich sollte – vor dem Bleichen – der Zahnarzt erste Anlaufstelle sein, denn Produkte, die man ohne Beratung erworben hat, können mehr schaden als nützen.
Der Zahnarzt wird zunächst prüfen, ob nicht eine professionelle Zahnreinigung das Originalweiß der Zähne wieder hervorzaubern kann. Auch sie hellt die Zähne stärker auf, als man dies mit normalem Putzen erreichen kann. Außerdem prüft er, ob Zähne und Zahnfleisch gesund sind – schlechte Mundhygiene, kariöse Zähne, Risse im Schmelz, zahlreiche Füllungen, freiliegende Zahnhälse oder überempfindliche Zähne, Zahnspangen oder Unverträglichkeiten sind Hinderungsgründe für das Bleichen. Auch Schwangere und Jugendliche sollten es meiden. Zudem verändern zwar die Zähne unter der Wirkung der Bleichsubstanz ihre Farbe, nicht aber Füllungen oder Zahnersatz – sie müssen daher gegebenenfalls ausgetauscht werden. Nur der Zahnarzt vermag vorher zu beurteilen, ob das Ergebnis den Erwartungen entsprechen kann.