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Die neue Ausbildungsverordnung für den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten

Zum 1. August 2001 ist eine neue Ausbildungsverordnung für den Beruf der "Zahnmedizinischen Fachangestellten" in Kraft getreten, die noch transparenter und überschaubarer geworden ist. Über die Inhalte der neuen Verordnung möchten wir Sie etwas näher informieren.

Was hat sich bei der Ausbildung geändert?

Neu definiert wurden vor allem die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Sie im Laufe ihrer Lehrjahre erwerben müssen. Dazu zählen die Bereiche Ausbildungsbetrieb, Durchführung von Hygienemaßnahmen, die Arbeitsorganisation und das Qualitätsmanagement, Kommunikation, Information und Datenschutz, die Patientenbetreuung, Grundlagen der Prophylaxe, Durchführung begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes, Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen, Praxisorganisation und Verwaltung sowie schließlich die Abrechnung von Leistungen. 

Das grundsätzlich Neue im Ausbildungsrahmenplan ist die Untergliederung in Lernbereiche und nicht mehr in Lernfächer. Dadurch haben Sie in Zukunft die Möglichkeit, Schwerpunkte während Ihrer Ausbildung zu setzten und Ihre Kenntnisse innerhalb eines Bereiches zu vertiefen.

Welche Anforderungen erwarten mich?

Kurz gesagt: Es kommt darauf an, dass Sie durch selbständiges Planen und Handeln sowie durch Team- und Kooperationsfähigkeit Ihre berufliche Handlungskompetenz unter Beweis stellen, um spätere Arbeitssituationen meistern zu können.

Falls Sie Fragen oder auch Anregungen zur neuen Ausbildungsverordnung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!


Weitere Informationen:


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