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Konvergenzklausel: Baden-Württemberg und Bayern sollen Gelder zurückzahlen

Wirtschaftskrise hin, Ausgaben-Steigerungen her – unbeeindruckt von den Turbulenzen auf dem Gesundheitssektor konnten die gesetzlichen Krankenkassen im vorigen Jahr einen Milliarden-Überschuss erwirtschaften. Das berichtete das „Handelsblatt“ am 8. März und berief sich dabei auf vorläufige Daten aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Danach habe der Überschuss bei 1,07 Milliarden Euro gelegen. Das Bundesgesundheitsministerium prüfe derzeit die Zahlen auf Plausibilität. Laut Medienberichten hielten dabei die Kassen des AOK-Verbandes mit 771 Millionen den Rekord, gefolgt von den Betriebskrankenkassen mit 263 Millionen Euro. Als einzige Kassenart hätten die Ersatzkassen mit einem Defizit geschlossen, das bei etwa 160 Millionen Euro liege.

Bei einigen Kassen in Baden-Württemberg und Bayern sehen die Bilanzen aber nach Meinung von Experten nur auf den ersten Blick gut aus. Denn in diesen Bundesländern flossen – neben den „normalen“ Beträgen aus dem Gesundheitsfonds für die Versicherten – zusätzliche Gelder an die Krankenkassen, wie es die sog. Konvergenzklausel vorsah. Grundlage der Berechnungen waren Schätzungen des Bundesversicherungsamts (BVA). Für das vergangene Jahr war das BVA ursprünglich von bundesweiten Konvergenz-Zahlungen in Höhe von 760 Millionen Euro ausgegangen. Inzwischen zeichnet sich aber ab, dass nach neuen Berechnungen offenbar nur 130 Millionen Euro gerechtfertigt waren. Dementsprechend stehen den Kassen erhebliche Rückzahlungsforderungen ins Haus: nach Informationen der „Ärzte-Zeitung“ in Baden-Württemberg 280 Millionen, in Bayern 200 Millionen Euro. Proteste der betroffenen Bundesländer in Berlin werden voraussichtlich nichts nutzen: Die Konvergenzregel, so das Bundesgesundheitsministerium, werde ohne Abstriche umgesetzt.

Die Konvergenzklausel im Gesetz über den Gesundheitsfonds (§272 SGB V) wurde eingeführt, um die Mittelabflüsse aus den reichen Bundesländern in ärmere zu deckeln: Die Intention war, dass kein Bundesland mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr aus den Beitragszahlungen der Mitglieder an andere Bundesländer abgeben muss. Diese Konvergenzklausel sollte vor allem die Krankenkassen in Baden-Württemberg und Bayern vor übergroßen Mittelabflüssen schützen.

(Quelle: KZV BW)

 

 



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